Abordnungen von Richtern, Rechsanwälten und Staatsanwälten ziehen in ihrer Amtstracht geschlossen von der Universität über den Kaiser-Fran-Joseph Platz zur Staatsoper Berlin anlässlich des Staatsaktes zum Übergang der Justizhoheit auf das Reich ("3. Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich").