Durch die Notstandsgesetze wurde das Grundgesetz geändert und eine Notstandverfassung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staats in Krisensituationen eingefügt. Die außerparlamentarische Opposition reagierte mit Protesten. Diese Aufnahme zeigt die Regierungsbank. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (im Zentrum, mit verschränkten Armen) im Gespräch mit zwei Bundestagsabgeordneten.