Am 9. August 1932 informiert ein Aushang die Bevölkerung, dass die Reichsregierung unter Reichskanzler Franz von Papen eine Verordnung gegen politischen Terror erlassen hat. Demnach wurden aufgrund der schweren Straßenschlachten und bürgerkriegsähnlichen Zustände im Land für schwere Sprengstoffvergehen und politische Morde die Todesstrafe eingeführt.