Arbeiterfrau lässt sich in einem Wahllokal in Berlin anlässlich der Wahlen zur Nationalversammlung in eine Wahlliste eintragen. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte konnten alle volljährigen Frauen bei der Wahl der Weimarer Nationalversammlung am 19.1.1919 als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen teilnehmen