Franz von Papen wird Reichskommissar in Preussen, 20.07.1932
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Vor dem Staatsgerichtshof in Preußen beginnt am 23. Juli die Verhandlung über den Antrag der ehemaligen preußischen Regierung gegen die Notverordnung des Reichspräsidenten betreffend und die Einsetzung des Reichskanzlers von Papen als Reichskommissar. Diese Fotografie zeigt eine Sitzung des Staatsgerichtshofs unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Erwin Bumke.