Polizist geht Uniform-Verordnung der Militärregierung nach, 1949
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Eine Verordnung der Militärregierungen stellte das Tragen nicht umgefärbter Uniformen oder Uniformteile der Besatzungsmächte unter Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldbuße bis zu 2.500 Mark. Die Polizei war angewiesen gegen die Träger solcher verbotener Uniformteile einzuschreiten.