Abstimmungsberechtigte auf dem Weg zu den Wahllokalen der Volksabstimmung in Westpreußen. Durch den Versailler Vertrag war der größte Teil Westpreußens ohne Abstimmung an Polen (Polnischer Korridor) gefallen. Am 11. Juli 1920 fanden in den östlich der Weichsel gelegenen westpreußischen Kreisen sowie im südlichen Ostpreußen Volksabstimmungen über die Zugehörigkeit dieser Regionen zum Deutschen Reich oder zu Polen statt. Für den Verbleib beim Reich votierten in Westpreußen 92 Prozent und in Ostpreußen 98 Prozent der Bevölkerung.