Helfer bei der Auswertung der Volksabstimmung in Oberschlesien. Den Bestimmungen von Artikel 88 des Versailler Vertrags entsprechend fand in der deutschen Provinz Oberschlesien, das nach dem Ersten Weltkrieg dem Völkerbund unterstellt war, am 20. März 1921 eine Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit des Gebiets statt. Die Abstimmung erbrachte ein für Deutschland günstiges Ergebnis: fast 60 Prozent der Bevölkerung votierten für den Verbleib beim Deutschen Reich und gegen den Anschluss an die Republik Polen.