Im Rahmen der Währungsreform erhalten Frauen Bezugskarten (Punktkarten), die für den Einkauf nötig sind. In dem 'Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform' vom 24. Juni 1948 ist dieses Bezugssystem festgeschrieben: 'An die Stelle des Bezugscheinsystems mit individueller Bedürfnisprüfung tritt die allgemeine Bezugskarte (Punktkarte), die je nach der Vorratslage durch allgemeine Aufrufe zum Bezuge der bewirtschafteten Güter berechtigt'.