Wahlrechtsdemonstration vor dem preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin, die gegen das Dreiklassenwahlrecht gerichtet war. In Preußen galt nach dem 31.01.1850 das Dreiklassenwahlrecht für das preußische Abgeordnetenhaus. Drei Klassen - nach ihrem Steueraukommen bestimmt - wählten unabhängig von der al der Wähler die gleiche Zahl von Abgeordneten, während für den Reichstag das allgemeine Wahlrecht galt. Erst die Revolution von 1918 beseitigte diese Relikt des Ständestaates.